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FAQs über ständigen Aufenthalt für Ausländer in der Schweiz


4. Formalitäten, Papierkram und Verzögerungen

 
  1. Sie können in die Schweiz kommen, um in einem hochqualifizierten Job zu arbeiten.
  2. Sie können eine Person, die eine C-Genehmigung besitzt, heiraten.
  3. Sie können in der Schweiz ein Unternehmen, das Schweizer anstellt, gründen.
  4. Sie können eine Steuerabkommensgenehmigung erlangen, die eine Variante der B-Genehmigung für Leute, die von ihrem Vermögen leben wollen, ist.

Sie müssen ein Jobangebot von einer Firma in der Schweiz haben und die Verwaltung muß diesen so eingeschätzt haben, daß er von keinem Schweizer getan werden kann. Das bedeutet daß der Job hochqualifiziert sein muß, wie etwa ein spezialisierter Ingenieursjob oder eine Universitätsstelle. Bitte beachten Sie, daß viele Gewerbe in der Schweiz von Gilden, die Ausländern das Arbeiten nicht gestatten, geschützt werden

Sie müssen der Verwaltung beweisen können, daß Sie von Ihrem Vermögen leben können, ohne daß Sie jemals öffentliche Zuwendungen erhalten werden müssen. Normalerweise bedeutet das, daß Sie über ein Nettovermögen von über SFR 2000000 verfügen können müssen. Mehr noch, Sie können nicht in der Schweiz arbeiten und Sie müssen eine bestimmte Zahl von Wochen im Jahr in der Schweiz leben (diese Regelung wird selten durchgesetzt, kann es aber jederzeit werden).

Der einfachste Weg, die schweizer Staatsbürgerschaft zu erlangen, ist die Heirat mit einem Schweizer. Die Schweizer sind bekanntermaßen ein schönes und kontaktfreudiges Volk und sollten eine attraktive Wahl darstellen, falls Sie nach einem Ehemann oder einer Ehefrau suchen. Einige Leute werden Ihnen sogar eine Bequemlichkeitsehe anbieten. Wie auch immer, wir empfehlen Ihnen sehr, nicht an einer falschen Heirat teilzunehmen. Sollte Sie die Verwaltung verdächtigen, eine solche durchgeführt zu haben, können sie die Heirat ungültig erklären.

Höchstens 3 Monate, normalerweise weniger. Wir können uns um alles kümmern, wenn Sie uns mit der notwendigen Information versorgen und uns eine Erklärung, die uns Anwaltsmacht gibt, geben.

Sie müssen beweisen, daß Sie in Ihrem Heimatland wegen Ihrer politischen Einstellung oder ihrer ethnischen Herkunft eingesperrt, gefoltert oder getötet werden könnten. Sie müssen der Verwaltung auch Ihre Reisedokumente und Beweise, die ihre Behauptungen stützen, geben. Der Lebensstandard ist sehr hoch und es gibt fast keine Gewalt oder Gefährdung der eigenen Sicherheit.

Es kann 12 bis 18 Monate dauern. Wie auch immer, in der Zwischenzeit können Sie in der Schweiz bleiben.

Normalerweise 3 Monate. Danach müssen Sie das Land verlassen.

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