Ïåðåâîä ýòîé ñòðàíèöû íà Âàø ÿçûê îòñóòñòâóåò, ïîýòîìó Âàì ïðåäëàãàåòñÿ àíãëèéñêèé âàðèàíò. Âûøå Âû ìîæåòå âûáðàòü ïåðåâîä ýòîé ñòðàíèöû íà îäèí èç äðóãèõ ÿçûêîâ
HandelsZeitung : Kniffe fur die Mehrbesseren
Ãëàâíîå ìåíþ > Î íàñ > Â íîâîñòÿõ > Dailies > HandelsZeitung

HandelsZeitung, 30 Juin 2004
Daniel Hugli

ZuzUge · Pauschalabkommen, bilaterale Vertrage, EU-Gerichtsentscheide: Die Schweiz wird fur reiche Auslander immer attraktiver. Mit dem Entgegenkommen der Behorden.

Komfortables Schloss aus dem 17. Jahrhundert, hubsches Gastehaus, reprasentativer Hofplatz, Pachterhaus, Garagen und Pferdeboxen.» Das Anwesen «unweit des Genfersees» lasst keine Wunsche offen. Auf 30 Hektaren gibts auch Wiesen, Wald und eine eigene Quelle. Kostenpunkt: 8,8 Mio Euro, rund 13,3 Mio Fr. Ausfuhrliche Unterlagen gehen diskret auf schriftliche Anfrage zu. Und unverblumt wird im Inserat des Hochglanzmagazins noch vermerkt: «Auslandische Staatsburger haben die Moglichkeit, uber attraktive Steuerprivilegien zu verhandeln.»

Pauschalbesteuerung zieht
In der Tat: In die schone Schweiz zieht die auslandische Prominenz nicht nur, weil das Land «eine sehr starke Wahrung hat, Gewaltverbrechen fast nicht existent sind und die Reichen und Beruhmten ihr Leben in Frieden geniessen konnen», wie die Lausanner Firma Micheloud, spezialisiert auf niederlassungswillige Auslander, auf ihrer Website wirbt. Auch die Steuerflucht bleibt verlockend - oder wie es Micheloud formuliert: «Wenn Sie in Ihrem Land Geld mit irgendeiner legalen Aktivitat verdient, es aber nicht versteuert haben, geht uns das nicht nur nichts an, auch das Schweizer Gesetz wird Ihr Geld vor neugierigen Blicken bewahren.»

Indes: Erstes Lockmittel fur wohlhabende Auslander ist inzwischen die Pauschalbesteuerung. Sie bemisst sich nicht nach Einkommen und Vermogen des niederlassungswilligen Auslanders, sondern nach dem so genannten Lebensaufwand. In der Schweiz gibt es uber 3000 Pauschalabkommen mit Auslandern, Tendenz steigend. Vor allem die Kantone Waadt (uber 1000 Abkommen), Wallis (fast 700), Genf und Tessin (je uber 500) rollen dem auslandischen Geldadel den roten Teppich aus.

Die Ufer des Lac Leman sind die eigentliche Goldkuste der Schweiz. Die Liste der internationalen Prominenz, die sich in der Region niedergelassen hat, ist lang: IKEA-Grunder Ingvar Kamprad (laut «Bilanz» mit einem Vermogen von 15 Mrd Fr.), Formel-1-Flitzer Michael Schumacher, Reederei-Erbin Athina Onassis oder Popsanger Phil Collins. Allerdings haben die Kantone weit gehend aufgehort, Zahlen uber die neu vereinbarten Pauschalabkommen mit Auslandern zu verbreiten. «Wohl um den Wettbewerb unter sich nicht noch weiter anzuheizen», sagt Steuerexperte Richard Wuermli, Partner der Zurcher Beratungsfirma Tax Expert International.

Beim Pauschalabkommen richtet sich der Auslander beziehungsweise dessen Anwalt an die kantonale Steuerbehorde oder an den entsprechenden Regierungsrat, um den Lebensaufwand zu ermitteln. Da dieser bei reichen Leuten in der Regel schwierig zu beziffern ist, belauft sich das Abkommen zumeist auf das Funffache einer Miete oder des Mietwertes des Hauses. Bei Luxusvillen wird der Auslander auf einen moglichst tiefen Mietwert pochen - zumeist mit Erfolg, der Verhandlungsspielraum ist gross.

Der Pauschalbesteuerte darf in der Schweiz zwar nicht erwerbstatig sein. Als «Gegenleistung» interessiert sich der Schweizer Fiskus dafur nicht fur das Vermogen und die Einkunfte im Ausland. Schumacher (ge-schatztes Vermogen: 900 Mio Fr.), der in der Schweiz keine Rennen fahrt und somit nicht erwerbstatig ist, zahlt im Waadtland dank Pauschalbesteuerung nach Medienberichten weniger als 10% des Betrages einer Besteuerung nach kantonalen Richtlinien. Das nervt nicht nur die Deutschen und die politische Linke in der Schweiz, sondern auch den Schweizer Steuerzahler mit fettem Portemonnaie.

Der Medienhype rund um Ex-Tennisstar Boris Becker und Molkerei-Konig Theo Muller, die beide letztes Jahr in die Schweiz gezogen sind, machte reiche deutsche hellhorig. «Wir haben vermehrt Anfragen aus dem Deutschen Raum», sagt ein Steuerexperte einer internationalen Beratungsfirma. «Von zehn Anfragen konkretisiert sich jedoch in der Regel nur eine.» Viele vermogende Deutsche seien sich nicht bewusst, dass sie ihre Zelte in Deutschland vollstandig abbrechen mussten, um Schweizer Steuervorteile zu erhalten.

Trotzdem: Der Wegzug aus dem Heimatland konnte sich fur EU-Burger in Zukunft erleichtern. Der Europaische Gerichtshof stellte kurzlich fest, dass die Wegzugsbesteuerung in Frankreich gegen die Niederlassungsfreiheit nach dem EU-Vertrag verstosst. Damit ist klar, dass auch die deutsche Wegzugsbesteuerung fallen wird. Zwar rechnet Wuermli von Tax Expert International nicht damit, dass die Steuer auch bei direkten Umzugen in ein Drittland wie die Schweiz eliminiert wird. Aber eine Extraschlaufe uber Belgien oder Osterreich, welche die Steuer nicht oder nur begrenzt kennen, durfte einen Einzug in die Schweiz fur Deutsche und Franzosen erheblich erleichtern.

Lex Koller am Brockeln
Die vereinfachte Einwanderung ist bereits seit den bilateralen Abkommen uber Personenfreizugigkeit in Kraft. Auch jungere EU-Burger durfen sich seit Mitte 2002 in der Schweiz niederlassen. «Die Bilateralen haben keine exorbitante Zuwanderung gebracht, haben aber einiges vereinfacht», sagt Thomas Gehrig, Rechtsanwalt bei der Globalgate AG in Zurich. Er erwahnt als Beispiel einen jungen IT-Spezialisten mit einem Einkommen von 1,5 Mio Euro, aber wenig Vermogen. Ist er standig im Ausland tatig, wird er sich je nach Kanton auch fur eine Pauschalbesteuerung stark machen.

Mit den bilateralen Abkommen brockelt auch die Lex Koller, die mit Holdingstrukturen schon vorher elegant umschifft werden konnte. Denn hat ein EU-Burger einmal seinen Wohnsitz in der Schweiz, kriegt er beim Immobilienkauf die gleichen Rechte wie ein Schweizer. Auch auf Gemeindeebene hat man die Zeichen der Zeit erkannt: Die Gemeinde Flims hat samtliche Beschrankungen des Immobilienerwerbs zu Ferienzwecken fur Auslander aufgehoben - ob sie nun in der Schweiz wohnen oder nicht.

Pauschalbesteuerung «Lex Blocher»
Laut Bundesrat Christoph Blocher sollte es den Kantonen erlaubt sein, nicht nur Auslander, auch vermogende Schweizer pauschal zu besteuern. Nach Blocher konnten so der Schweiz gute Steuerzahler erhalten bleiben. Ob auch Privatmann Blocher unter eine solche «Lex Blocher» fallen wurde? Moralische Bedenken gegen die Pauschalbesteuerung ausserte vor vier Jahren Blochers Bundesratskollegin Micheline Calmy-Rey. Als damalige Genfer Finanzdirektorin wollte sie die 60 Mio Fr. jahrlichen Einnahmen nicht missen - und lehnte ein Ansinnen der Linksallianz zur Abschaffung der Pauschalsteuer ab. (dhu)


© Micheloud & Cie 2013      Tel. ++41 21 331 48 48  info@switzerland.isyours.com. ??????? ????? ????? ????? ?? ????? ???? ?????????????? ? ?????-???? ????? ??? ?????? ???????????????? ??????????? ??????????. Ïå÷àòü èç http://Switzerland.isyours.com/r/o_kompanii/handelszeitung-juin-2004.html