| Wird das Schweizer Bankgeheimnis bei Steuerhinterziehung gelüftet? Nein, wenn Sie Einkommen oder Vermögenswerte nicht bei Ihrer Steuerbehörde melden, wird das in der Schweiz nicht als Straftat betrachtet. Im schweizerischen Recht heißt dies Steuerhinterziehung - im Gegensatz zum Begriff des Steuerbetrugs, der Urkundenfälschung impliziert, - und ist kein ausreichender Grund zur Aufhebung des Bankgeheimnisses, auch nicht auf Gesuch einer ausländischen Behörde.
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