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Wenn Sie der Erbe eines Inhabers eines Schweizer Kontos sind, erben Sie auch das Konto selbst. Nach Eingang der schriftlichen Mitteilung über den Tod des Kontoinhabers, friert die Bank das Konto ein, bis die Erben sich melden. Wir der Bank der Tod des Kontoinhabers nicht mitgeteilt, wartet sie 10 Jahre ab dem Datum des letzten Kontakts, ehe sie weitere Schritte unternimmt. Wenn die Bank in 10 Jahren überhaupt keinen Kontakt zum Kontoinhaber oder dessen Erben gehabt hat, wird das Konto als nachrichtenlos betrachtet und wird ein anderes Verfahren befolgt. Solange sie die erforderlichen Dokumente vorlegen können (siehe unten), haben die Erben das Recht zu wissen, wie viel der Kontostand am Sterbetag betrug, und die Transaktionen, die seit dem letzten vom Kontoinhaber bestätigten Kontoauszug stattgefunden haben, zu überprüfen. Ehe Geld abgehoben werden kann, muss aber die Verteilung des Nachlasses stattgefunden haben.
Wenn Sie den Namen der Bank nicht kennen ...
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